Recht
Gewährleistungslabel ab 27. September 2026
Ab diesem Stichtag muss jeder Shop, der an Verbraucher verkauft, eine EU-einheitliche Mitteilung über das gesetzliche Gewährleistungsrecht anzeigen. Was das konkret bedeutet, wen es trifft und was danach an Arbeit entsteht.
- 27.09.2026
- Stichtag, EU-weit und ohne Übergangsfrist
- 2
- Labels: Gewährleistung und, falls einschlägig, GARAN
- Alle
- B2C-Shops, unabhängig von Größe und Sortiment
- 2024/825
- EU-Richtlinie, auf der die Pflicht beruht
Was sich ändert
Verbraucher haben in der EU seit jeher ein gesetzliches Gewährleistungsrecht: Ist eine Ware bei Übergabe mangelhaft, können sie Nacherfüllung verlangen. Neu ist nicht das Recht, sondern die Pflicht, aktiv darüber zu informieren — und zwar in einer Form, die in allen Mitgliedstaaten gleich aussieht.
Grundlage ist die Richtlinie (EU) 2024/825, mit der die Verbraucherrechterichtlinie geändert wurde. Wie das Label genau auszusehen hat, regelt eine Durchführungsverordnung der EU-Kommission. Der deutsche Gesetzgeber hat die Vorgaben Anfang 2026 in nationales Recht überführt.
Der Stichtag gilt unmittelbar. Es gibt keine Staffelung nach Unternehmensgröße und keine Schonfrist für kleine Shops.
Das Gewährleistungslabel
Das erste Label ist eine standardisierte Mitteilung über die gesetzlichen Rechte. Es erklärt in Beispielen, welche Ansprüche bei einer vertragswidrigen Ware bestehen, und trägt einen QR-Code, der auf die Informationsseite der EU führt.
- Wer: jeder Händler, der Waren an Verbraucher verkauft.
- Wo: als allgemeiner Hinweis auf der Website — nicht an jedem einzelnen Produkt.
- Wie: im Fernabsatz farbig, gut sichtbar und in der vorgegebenen Gestaltung. Eine eigene Nachbildung genügt nicht.
Weil die Gestaltung vorgegeben ist, lässt sich das Label nicht sinnvoll selbst nachbauen. Für Shopify gibt es dafür eigene Apps, die das Label in der amtlichen Fassung und in der jeweiligen Sprache ausspielen.
Das GARAN-Label
Das zweite Label betrifft nur einen Teil der Händler. GARAN kennzeichnet freiwillige Herstellergarantien mit mehr als zwei Jahren Laufzeit, die kostenlos sind und die gesamte Ware abdecken. Wer solche Garantien bewirbt, muss sie ab dem Stichtag so kennzeichnen.
- Es steht direkt beim Produkt, nicht global auf der Website.
- Es zeigt die Garantiedauer in Jahren, ein Häkchen und einen QR-Code.
- Es muss vor dem Abschluss der Bestellung noch einmal erscheinen.
Wer keine Garantien über zwei Jahre gewährt oder bewirbt, braucht dieses Label nicht. Die Pflicht zum Gewährleistungslabel bleibt davon unberührt.
Für wen die Pflicht gilt
Betroffen ist der Verkauf an Verbraucher, also der klassische B2C-Handel — online wie im Laden. Es gibt keine Ausnahme nach Umsatz, Mitarbeiterzahl oder Warengruppe.
Nicht betroffen sind Shops, die ausschließlich an Unternehmen verkaufen. Wer beides bedient, sollte im Zweifel davon ausgehen, dass die Pflicht greift.
Zusammenhang mit dem Recht auf Reparatur
Das Gewährleistungslabel ist nicht die einzige Neuerung dieses Jahres. Bereits seit dem 31. Juli 2026 gilt in Deutschland das Recht auf Reparatur, mit dem die Richtlinie (EU) 2024/1799 umgesetzt wurde. Der neue § 479b BGB gibt Verbrauchern einen eigenständigen Reparaturanspruch, der unabhängig vom Kaufvertrag besteht.
Wichtig für die Einordnung: Dieser Anspruch richtet sich gegen den Hersteller, nicht gegen den Händler. Er betrifft bestimmte Produktgruppen, darunter Smartphones, Tablets, große Elektrogeräte, Staubsauger und leichte Elektrofahrzeuge wie E-Bikes.
In der Praxis läuft beides trotzdem beim Händler zusammen: Kundschaft wendet sich dorthin, wo sie gekauft hat. Die beiden Regelwerke wirken deshalb in dieselbe Richtung — mehr Anfragen, mehr Nachweispflichten, mehr Fälle, die dokumentiert werden müssen.
Was nach dem Stichtag an Arbeit entsteht
Das Label selbst ist einmalige Einrichtung. Die eigentliche Veränderung kommt danach: Wer Verbraucher sichtbar auf ihre Rechte hinweist, bekommt mehr Anfragen, die sich auf genau diese Rechte berufen. Jede davon muss geprüft, beantwortet und nachvollziehbar dokumentiert werden.
Genau da setzt Cirk an — und nur da. Cirk zeigt keine Labels an. Cirk nimmt die Anfragen entgegen, die danach entstehen: über ein Formular im Shop, mit automatischer Zuordnung zur passenden Shopify-Bestellung, mit Fristen, Fotos, Seriennummern und einem Verlauf, der jeden Schritt festhält.
- Anfrage kommt strukturiert herein, statt als E-Mail im Postfach
- Bestellung, Kaufdatum und Produkt sind automatisch zugeordnet
- Jede Entscheidung ist mit Datum und Begründung dokumentiert
- Kundschaft sieht den Stand auf einer eigenen Statusseite
Für die Label-Pflicht selbst brauchst du eine Lösung, die das amtliche Label ausspielt. Das sind zwei verschiedene Aufgaben, und es ist sinnvoll, sie getrennt zu betrachten.
Kurze Checkliste
- Verkaufst du an Verbraucher? Dann brauchst du das Gewährleistungslabel.
- Bewirbst du Herstellergarantien über zwei Jahre? Dann zusätzlich GARAN.
- Ist eine Lösung eingerichtet, die das Label in der amtlichen Fassung zeigt?
- Erscheint es farbig und gut sichtbar, nicht versteckt im Fußbereich?
- Ist geklärt, wer die Anfragen bearbeitet, die danach kommen?
Quellen
- Richtlinie (EU) 2024/825 zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel
- Durchführungsverordnung der EU-Kommission zur Gestaltung der harmonisierten Mitteilung und des Garantielabels
- Richtlinie (EU) 2024/1799 zur Förderung der Reparatur von Waren, in Deutschland umgesetzt zum 31. Juli 2026
- § 479b BGB — Reparaturanspruch gegenüber dem Hersteller
Dieser Text fasst die Rechtslage zum 23. August 2026 allgemeinverständlich zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung. Ob und wie die Pflichten deinen Shop im Einzelfall treffen, klärst du am besten mit anwaltlicher Beratung oder anhand der amtlichen Fassungen der genannten Rechtsakte.
Die Fälle, die danach kommen, laufen an einem Ort zusammen.
Cirk erfasst Reparatur- und Gewährleistungsanfragen im Shop, ordnet sie der Bestellung zu und dokumentiert jeden Schritt — direkt im Shopify-Admin.